Bedeutung der Öffentlichen Bestellung

Durch die öffentliche Bestellung und das Leisten des Sachverständigen-Eids unterscheiden sich die öbuv-Sachverständige qualitativ deutlich von allen anderen Beratern und Dienstleistern.

Auch wenn die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist, so ist es doch der Zusatz „öffentlich bestellt und vereidigt“. Dieser darf nur und ausschließlich von Sachverständigen benutzt werden, die ihre überdurchschnittliche Expertise und ihre persönliche Integrität in einem aufwändigen Prüfungsverfahren nachgewiesen haben.

Die öffentliche Bestellung soll Gerichten und privaten Auftraggebern auf diese Weise nur solche Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität durch die zuständige IHK überprüft wurden.

Aufgrund der hohen Anforderungen gibt es im Fachgebiet des Marketings in Deutschland nur eine begrenzte Anzahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

 

Allgemeines zur Öffentlichen Bestellung

Die Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige auf allen möglichen Gebieten der Wirtschaft. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen erfolgt nach § 36 Gewerbeordnung. Durch die Bestellung erfolgt die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.

Die öffentliche Bestellung soll Auftraggebern solche Sachverständige zur Verfügung stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität in einem aufwändigen Verfahren überprüft wurden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Auftraggeber und Gerichte sollen darauf vertrauen können, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten.

Die öffentliche Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Wenn der Sachverständige weiterhin die hohen Anforderungen an Wissen, Können und Person erfüllt kann sie verlängert werden.

Der Sachverständigen-Eid

Sachverständige müssen zu Beginn der Bestellungsperiode den Sachverständigen-Eid schwören. Er lautet:

„Ich schwöre, dass ich die Aufgaben eines/einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von mir angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde.“

Wie eingangs erwähnt: Damit unterscheidet sich ÖBUV-Sachverständige deutlich von allen anderen Beratern und Dienstleistern.

Einen guten Überblick über das Sachverständigenwesen liefert unter anderem das Merkblatt der IHK München.

Wenn Sie weitere Fragen zur Öffentlichen Bestellung haben, schreiben Sie sich bitte an kontakt@saramar.org.

Oder informieren Sie sich hier im Detail über die Aufgaben unseres Berufsverbands.